KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG)
- Deutsche Marktüberwachungsbehörde benannt Art. 70 (national)29. Juli 2026 neu
Jeder, der KI auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt · Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde und betreibt mindestens ein Regulierungs-Sandbox.